Rechtsprechung
BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18 |
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Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, §§ 74 ff AsylVfG 1992, § 74 Abs 1 Halbs 1 AsylVfG 1992, § 58 Abs 2 S 1 VwGO
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) im fachgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren durch unzureichende Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache bei Berührung einer höchst strittigen Rechtsfrage (hier: ... - rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) im fachgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren durch unzureichende Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache bei Berührung einer höchst strittigen Rechtsfrage (hier: ...
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GG Art. 19 Abs. 4 S. 1
Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz im fachgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren; Unzureichende Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache bei Berührung einer höchst strittigen Rechtsfrage - datenbank.nwb.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) im fachgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren durch unzureichende Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache bei Berührung einer höchst strittigen Rechtsfrage (hier: ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (31)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18
Möchten die Gerichte sich in solchen Fällen an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren, müssen sie die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfGK 5, 237 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 -, NJW 2003, S. 1236 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, S. 95 ).Eine solche abschließende Prüfung kommt allerdings nur in Betracht, wenn eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren möglich ist; andernfalls ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfGK 5, 237 ).
- VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - A 9 S 333/17
Rechtsbehelfsbelehrung:"Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein"; …
Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18
Indem das Verwaltungsgericht von der Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung ausgegangen sei, ohne sich eingehend mit der gegenteiligen und überwiegenden Auffassung und insbesondere mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. April 2017 (- A 9 S 333/17 -, juris, Rn. 28 ff.) auseinanderzusetzen, habe das Gericht die Reichweite der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verkannt.Andere Verwaltungsgerichte (VG Augsburg…, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - Au 7 S 14.50321 -, juris, Rn. 19 ff.; VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 24. Juni 2016 - 3a K 4187/15.A -, juris, Rn. 15 ff., …und Beschluss vom 30. Januar 2017 - 15a L 3029/16.A -, juris, Rn. 5 ff.;… VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 28. Juni 2016 - 22 K 4119/15.A -, juris, Rn. 44 f.; VG Hannover…, Beschluss vom 15. September 2016 - 3 B 4870/16 -, juris, Rn. 12; VG Meiningen, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 5 E 21517/16 Me -, juris) sowie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 18. April 2017 - A 9 S 333/17 -, juris, Rn. 28 ff.) waren dagegen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Rechtsbehelfsbelehrung missverständlich und damit unrichtig sei.
- VG Augsburg, 09.01.2018 - Au 8 S 17.35702
Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18
Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 9. Januar 2018 - Au 8 S 17.35702 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 9. Januar 2018 - Au 8 S 17.35702 - wird aufgehoben.
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18
a) Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn andernfalls dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ). - BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ). - BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16
Den Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes müssen die Gerichte …
Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18
Das Gericht hat allerdings in den Blick zu nehmen, dass sich eine solche Prüfung im Eilverfahren auf die Möglichkeiten des Rechtsschutzsuchenden auswirkt, die Entscheidungsfindung im Hauptsacheverfahren und im Rahmen prozessrechtlich vorgesehener Rechtsmittelverfahren zu beeinflussen; dies gilt im Asylverfahren in besonderer Weise (vgl. § 80 AsylG; zu Rechtsfragen, die im Hauptsacheverfahren eine Vorlage an den EuGH erfordern, vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvR 2013/16 -, juris, Rn. 18 ff., …und vom 14. Dezember 2017 - 2 BvR 1872/17 -, juris, Rn. 18 ff.). - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18
a) Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn andernfalls dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ). - BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18
Möchten die Gerichte sich in solchen Fällen an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren, müssen sie die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfGK 5, 237 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 -, NJW 2003, S. 1236 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, S. 95 ). - BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines …
Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18
Möchten die Gerichte sich in solchen Fällen an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren, müssen sie die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfGK 5, 237 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 -, NJW 2003, S. 1236 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, S. 95 ). - BVerfG, 14.12.2017 - 2 BvR 1872/17
Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Vorabentscheidungsersuchen an den …
Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18
Das Gericht hat allerdings in den Blick zu nehmen, dass sich eine solche Prüfung im Eilverfahren auf die Möglichkeiten des Rechtsschutzsuchenden auswirkt, die Entscheidungsfindung im Hauptsacheverfahren und im Rahmen prozessrechtlich vorgesehener Rechtsmittelverfahren zu beeinflussen; dies gilt im Asylverfahren in besonderer Weise (vgl. § 80 AsylG;… zu Rechtsfragen, die im Hauptsacheverfahren eine Vorlage an den EuGH erfordern, vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvR 2013/16 -, juris, Rn. 18 ff., und vom 14. Dezember 2017 - 2 BvR 1872/17 -, juris, Rn. 18 ff.). - BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"
- VG Düsseldorf, 28.06.2016 - 22 K 4119/15
Rechtsbehelfsbelehrung; unrichtig; Schriftform; Niederschrift; Urkundsbeamter
- OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2017 - 1 LA 68/17
Fehlerfreiheit einer Rechtsbehelfsbelehrung mit dem Hinweis, dass die Klage "in …
- VGH Bayern, 22.08.2017 - 13a ZB 17.30882
Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen grundsätzlicher Bedeutung
- VG Hannover, 15.09.2016 - 3 B 4870/16
Bundesamt; Jahresfrist; Rechtsbehelfsbelehrung
- VG Berlin, 24.01.2017 - 21 K 346.16
Asylrecht: Keine Fehlerhaftigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung bei Hinweis, das die …
- VG Gelsenkirchen, 24.06.2016 - 3a K 4187/15
Asylrecht; Rechtsbehelfsbelehrung
- VG Augsburg, 03.12.2014 - Au 7 S 14.50321
(Keine) Versäumung der Antragsfrist
- VG Gelsenkirchen, 15.11.2016 - 14a L 2496/16
Anhörung; Einstellung; Nichtbetreiben; Somalia; Zustellung; Antragsfrist; …
- VG Gelsenkirchen, 30.01.2017 - 15a L 3029/16
Rechtsbehelfsbelehrung: Klagefrist; schriftlich; Bundesamt; unrichtiger Zusatz; …
- VG Hamburg, 11.01.2017 - 4 AE 94/17
Der Bestandteil der Rechtsbehelfsbelehrung, die Klage müsse in deutscher Sprache …
- VG Berlin, 16.11.2016 - 6 L 1249.16
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- VG Oldenburg, 20.10.2016 - 15 B 5090/16
Keine Fehlerhaftigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung mit dem Hinweis, dass die …
- OVG Sachsen, 05.01.2018 - 5 A 1306/17
Rechtsmittelbelehrung
- VG Wiesbaden, 24.11.2017 - 7 K 3150/16
- VG München, 30.10.2017 - M 9 S 17.52830
Keine Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung bei Zusatz "in deutscher Sprache …
- VG Meiningen, 21.12.2016 - 5 E 21517/16
- VG Berlin, 20.10.2017 - 34 L 1400.17
Asylrecht: Ablehnung seines Asylantrags und gleichzeitig angedrohte Abschiebung …
- VG Saarlouis, 19.12.2016 - 3 K 2501/16
- VG München, 15.09.2017 - M 18 K 17.30390
Verletzung von Art. 3 EMRK bei Abschiebung eines alleinerziehenden Elternteils …
- VG Cottbus, 19.10.2017 - 5 L 378/17
Dublin-Verfahren - Klagefrist - Abfassung des Rechtsbehelfs in deutscher Sprache
- BVerfG, 08.07.2020 - 1 BvR 932/20
Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz im sozialgerichtlichen …
Eine solche abschließende Prüfung kommt allerdings nur in Betracht, wenn eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren möglich ist (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - , Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 8).Ist eine der drohenden Grundrechtsverletzung entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist eine Folgenabwägung durchzuführen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 8;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2019 - 1 BvR 169/19 -, Rn. 15 m.w.N.; stRspr).
Das Gericht hat in solchen Fällen allerdings in den Blick zu nehmen, dass sich eine solche Prüfung im Eilverfahren auf die Möglichkeiten des Rechtsschutzsuchenden auswirkt, die Entscheidungsfindung im Hauptsacheverfahren und im Rahmen prozessrechtlich vorgesehener Rechtsmittelverfahren zu beeinflussen (vgl.BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 8;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2019 - 2 BvR 1556/17 -, Rn. 11).
Insbesondere kann eine "abschließende" Prüfung eine - zumindest knappe - Auseinandersetzung mit dem Meinungsstand erfordern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 11;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2019 - 2 BvR 1556/17 -, Rn. 14).
- BVerfG, 08.07.2020 - 1 BvR 1094/20
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
Eine solche abschließende Prüfung kommt allerdings nur in Betracht, wenn eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren möglich ist (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 8).Ist eine der drohenden Grundrechtsverletzung entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist eine Folgenabwägung durchzuführen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 8;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2019 - 1 BvR 169/19 -, Rn. 15 m.w.N.; stRspr).
Das Gericht hat in solchen Fällen allerdings in den Blick zu nehmen, dass sich eine solche Prüfung im Eilverfahren auf die Möglichkeiten des Rechtsschutzsuchenden auswirkt, die Entscheidungsfindung im Hauptsacheverfahren und im Rahmen prozessrechtlich vorgesehener Rechtsmittelverfahren zu beeinflussen (vgl.BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 8;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2019 - 2 BvR 1556/17 -, Rn. 11).
Insbesondere kann eine "abschließende" Prüfung eine - zumindest knappe - Auseinandersetzung mit dem Meinungsstand erfordern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 11;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2019 - 2 BvR 1556/17 -, Rn. 14).
- SG Landshut, 24.10.2019 - S 11 AY 64/19
Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Eilrechtsschutz
Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern [...]." Ergänzend hierzu hat das Bundesverfassungsgericht im Kammerbeschluss vom 20. November 2018 (Az. 2 BvR 80/18) ausgeführt: "Möchten die Gerichte sich in solchen Fällen an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren, müssen sie die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen ([...]).
- VG München, 22.08.2023 - M 10 S 23.50852
Dublin-Verfahren (Zielstaat, Kroatien), Klageerhebung zu Protokoll des …
Dabei ist auch in den Blick zu nehmen, dass die Ablehnung des Antrags nach § 34a Abs. 2 Satz 1 AsylG i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO ungeachtet sich stellender komplexer Rechts- oder Tatsachenfragen im Hauptsacheverfahren die Rechtsweggarantie eines Antragstellers aus Art. 19 Abs. 4 GG in rechtlich unzulässiger Weise abschneiden kann (BVerfG, B.v. 20.11.2018 - 2 BvR 80/18 - juris Rn. 8, mit Verweis auf § 80 AsylG).Die in der überwiegenden Rechtsprechung wiederholt anzutreffende Argumentation, es lägen nicht einmal Anhaltspunkte für das Vorliegen systemischer Mängel im kroatischen Asylsystem vor bzw. der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens wäre erst dann widerlegt, wenn Kettenabschiebungen von Dublin-Rückkehrern in faktischer Hinsicht eindeutig (d.h. sinngemäß durch Strengbeweismittel) nachgewiesen seien, dürfte die Darlegungsanforderungen für die Widerlegung des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens - jedenfalls in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - unter Berücksichtigung der oben genannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…vgl. BVerfG, B.v. 2.8.2023 - 2 BvR 593/23 - juris Rn. 11;… B.v. 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19 - juris Rn. 16; B.v. 20.11.2018 - 2 BvR 80/18 - juris Rn. 8;… B.v. 21.4.2016 - 2 BvR 273/16 - juris Rn. 14) wohl überspannen.
Eine (unterstellte) verzögerte Überstellung der Antragstellerin nach Kroatien wäre insoweit - auch vor dem Hintergrund der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gem. Art. 19 Abs. 4 GG - als weniger schwerwiegend anzusehen und damit eher hinzunehmen als der (potenzielle) Eintritt irreversibler Tatsachen im Kontext der absoluten Rechtspositionen aus Art. 4 GRCh bzw. Art. 3 EMRK (…vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19 - juris Rn. 16; B.v. 20.11.2018 - 2 BvR 80/18 - juris Rn. 8).
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2022 - L 18 AS 232/22
Arbeitslosengeld II - Unionsbürger ohne materielles Aufenthaltsrecht als dem der …
Eine solche abschließende Prüfung kommt allerdings nur in Betracht, wenn eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren möglich ist (vgl BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - juris - Rn 11; Beschluss vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 - juris - Rn 8).Ist eine der drohenden - vorliegend im Hinblick auf das sog Gegenwärtigkeitsprinzip existenzsichernder Leistungen letztlich irreparable - Grundrechtsverletzung Rechnung tragende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist eine Folgenabwägung durchzuführen (vgl BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - juris - Rn 11; Beschluss vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 - juris - Rn 8; Beschluss vom 14. März 2019 - 1 BvR 169/19 - juris - Rn 15 mwN; stRspr).
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - L 19 AS 929/22
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne …
Wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr beseitigt werden können, darf sich das Gericht nur dann an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren, wenn es die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn 8 und vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 -, Rn 11, beide juris).Ist eine der drohende Grundrechtsverletzung entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren hingegen nicht möglich, ist eine Folgenabwägung vorzunehmen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. März 2019 - 1 BvR 169/19 -, Rn. 15 m. w. N.; vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 8 und vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - , Rn 11, jeweils juris).
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2022 - L 18 AS 12/22
Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unionsbürger - …
Eine solche abschließende Prüfung kommt allerdings nur in Betracht, wenn eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren möglich ist (vgl BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - juris - Rn 11; Beschluss vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 - juris - Rn 8).Ist eine der drohenden - vorliegend im Hinblick auf das sog Gegenwärtigkeitsprinzip existenzsichernder Leistungen letztlich irreparable - Grundrechtsverletzung entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist eine Folgenabwägung durchzuführen (vgl BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - juris - Rn 11; Beschluss vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 - juris - Rn 8; Beschluss vom 14. März 2019 - 1 BvR 169/19 - juris - Rn 15 mwN; stRspr).
- VG München, 17.07.2023 - M 10 S 23.50684
Dublin-Verfahren (Zielstaat, Kroatien), Abschiebungsanordnung, Offene …
Dabei ist auch in den Blick zu nehmen, dass die Ablehnung des Antrags nach § 34a Abs. 2 Satz 1 AsylG i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO ungeachtet sich stellender komplexer Rechts- oder Tatsachenfragen im Hauptsacheverfahren die Rechtsweggarantie eines Antragstellers aus Art. 19 Abs. 4 GG in rechtlich unzulässiger Weise abschneiden kann (BVerfG, B.v. 20.11.2018 - 2 BvR 80/18 - juris Rn. 8, mit Verweis auf § 80 AsylG).Eine (unterstellte) verzögerte Überstellung des Antragstellers nach Kroatien wäre insoweit - auch vor dem Hintergrund der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gem. Art. 19 Abs. 4 GG - als weniger schwerwiegend anzusehen und damit eher hinzunehmen als der (potenzielle) Eintritt irreversibler Tatsachen im Kontext der absoluten Rechtspositionen aus Art. 4 GRCh bzw. Art. 3 EMRK (…vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19 - juris Rn. 16; BVerfG, B.v. 20.11.2018 - 2 BvR 80/18 - juris Rn. 8).
- VG Minden, 10.12.2019 - 10 L 336/19
Abschiebungsandrohung Asylverfahren Ausreisefrist Bleiberecht Folgeantrag …
vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, juris Rn. 8, sowie vom 25. Februar 2019 - 2 BvR 1193/18 -, juris Rn. 21; Hailbronner, Ausländerrecht, § 36 AsylG Rn. 43 (Stand: März 2015). - VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95
Erfolgloser Eilantrag gegen Nutzungsuntersagung für Vergnügungsstätte
Der vom Antragsteller angeführten Änderung dieses Prüfungsmaßstabs wegen erheblicher Grundrechtseingriffe bedarf es an dieser Stelle nicht, da die Grundrechtssensibiliät im Rahmen der Folgenabwägung bzw. des besonderen Vollzugsinteresses zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.11.2018 - 2 BvR 80/18 - juris Rn. 8;… VGH BW, B.v. 10.12.2013 - 6 S 2112/13 - juris Rn. 29;… Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022, § 80 VwGO Rn. 201). - BVerfG, 01.08.2019 - 2 BvR 1556/17
Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Handhabung hoch streitiger …
- VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 CE 20.2868
Einzelfall der Befreiung eines Schülers von der "Maskenpflicht"
- VG Minden, 26.03.2019 - 10 L 1297/18
Abschiebungsandrohung Asylverfahren Ausreisefrist Bleiberecht Informationspflicht
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.2020 - 12 S 2380/20
Vorläufiger Rechtsschutz gegen drohende Abschiebung nach Ablehnung eines …
- VGH Bayern, 01.03.2021 - 10 CS 20.2828
Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
- VGH Bayern, 23.11.2020 - 6 CE 20.2357
Eilantrag auf vorläufige Fortsetzung der Laufbahnausbildung nach …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - L 14 AS 260/22
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - darlehensweise Übernahme von …
- LSG Sachsen, 17.09.2019 - L 3 AL 19/19
Anspruch auf vorläufige Leistungen für den Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG unter …
- VG München, 20.06.2023 - M 10 S 23.50598
Erfolgreicher Eilantrag gegen eine Dublin-Überstellung (Kroatien, …
- VG München, 28.06.2023 - M 10 S 23.50657
Dublin-Verfahren (Zielstaat, Kroatien), Abschiebungsanordnung, Systemische Mängel …
- VG München, 01.02.2023 - M 10 S 22.50541
Dublin-Verfahren (Zielstaat Slowenien), Hinreichende Anhaltspunkte für …
- VG München, 19.10.2023 - M 10 S 23.51033
Dublin-Verfahren (Zielstaat Belgien), Abschiebungsanordnung, Verwandtschaftliche …
- VG München, 19.10.2023 - M 10 S 23.51041
Dublin-Verfahren (Zielstaat, Bulgarien), Abschiebungsanordnung, Gewalterfahrung …
- VG München, 12.10.2023 - M 10 S 23.51021
Dublin-Verfahren (Zielstaat, Tschechien), Abschiebungsanordnung, Geltendmachung …
Rechtsprechung
BVerfG, 22.01.2018 - 2 BvR 80/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Aussetzung der Abschiebung des Antragstellers
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, §§ 74 ff AsylVfG 1992, § 58 Abs 2 S 1 VwGO
Erlass einer eA zur einstweiligen Aussetzung der Abschiebung des Antragstellers: offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache bei fachgerichtlicher Versagung von Eilrechtsschutz unter Entscheidung einer strittigen Rechtsfrage (Wirksamkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung über ...
- Wolters Kluwer
Erlass einer einstweiligen Anordung hinsichtlich Verlängerung der Klagefrist auf ein Jahr wegen der unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung (hier: Abschiebung eines Flüchtlings)
- rewis.io
Erlass einer eA zur einstweiligen Aussetzung der Abschiebung des Antragstellers: offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache bei fachgerichtlicher Versagung von Eilrechtsschutz unter Entscheidung einer strittigen Rechtsfrage (Wirksamkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung über ...
- ra.de
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
BVerfGG § 32 Abs. 1
Erlass einer einstweiligen Anordung hinsichtlich Verlängerung der Klagefrist auf ein Jahr wegen der unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung (hier: Abschiebung eines Flüchtlings) - datenbank.nwb.de
Erlass einer eA zur einstweiligen Aussetzung der Abschiebung des Antragstellers: offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache bei fachgerichtlicher Versagung von Eilrechtsschutz unter Entscheidung einer strittigen Rechtsfrage (Wirksamkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung über ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfassungsbeschwerde - und die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - A 9 S 333/17
Rechtsbehelfsbelehrung:"Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein"; …
Auszug aus BVerfG, 22.01.2018 - 2 BvR 80/18
Für die Richtigkeit dieser Rechtsauffassung spricht, dass mehrere erstinstanzliche Gerichte sowie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 18. April 2017 - 9 S 333/17) die Gegenauffassung vertreten und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu dieser Frage die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat (Beschluss vom 22. August 2017 - 13a ZB 17.30882 -). - BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87
Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses …
Auszug aus BVerfG, 22.01.2018 - 2 BvR 80/18
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ). - VGH Bayern, 22.08.2017 - 13a ZB 17.30882
Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus BVerfG, 22.01.2018 - 2 BvR 80/18
Für die Richtigkeit dieser Rechtsauffassung spricht, dass mehrere erstinstanzliche Gerichte sowie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 18. April 2017 - 9 S 333/17) die Gegenauffassung vertreten und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu dieser Frage die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat (Beschluss vom 22. August 2017 - 13a ZB 17.30882 -).
- BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 20/19
Beruhen der vollziehbaren Ausreisepflicht eines Betroffenen auf einer …
Der Betroffene ist dennoch nicht nach Afghanistan abgeschoben worden, weil er gegen die Verweigerung des Eilrechtsschutzes Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht eingelegt und dieses mit einer einstweiligen Anordnung vom 22. Januar 2018 (2 BvR 80/18, juris) die Abschiebung des Betroffenen untersagt hat.Eine gefestigte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Fällen, in denen der Bescheid des Bundesamtes mit der hier verwendeten Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist, gab es bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Eilantrag des Betroffenen im Verfassungsbeschwerdeverfahren vom 22. Januar 2018 (2 BvR 80/18, juris) nicht.
Diese Entscheidung sowie die abschließende Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Betroffenen hat das Bundesverfassungsgericht nämlich damit begründet, dass die für die Gewährung des Eilrechtsschutzes zuständigen Verwaltungsgerichte richtigerweise Eilrechtsschutz hätten gewähren müssen, weil die Rechtsfrage in der Verwaltungsgerichtsbarkeit umstritten war und dem Betroffenen durch die Abschiebung erhebliche Nachteile drohten (Beschlüsse vom 22. Januar 2018 - 2 BvR 80/18, juris Rn. 5 f. und vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18, juris Rn. 8, 10).
- VG Berlin, 09.02.2018 - 34 K 1401.17
Versäumung der Klagefrist bei Zustellung an die nicht im Ausländerzentralregister …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem stattgebenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 2018 (2 BvR 80/18, juris Rn. 5 ff.), welches einen Gehörsverstoß in einem Fall annahm, in dem das Verwaltungsgericht die Frage der Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung im Rahmen eines unanfechtbaren Beschlusses im Eilverfahren abweichend von der oben zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung bejaht hatte, ohne sich mit den seiner Rechtsauffassung entgegenstehenden oder diese in Frage stellenden Rechtsprechung in der Begründung seines Beschlusses auseinanderzusetzen oder diese überhaupt zu erwähnen.
Rechtsprechung
BVerfG, 19.07.2018 - 2 BvR 80/18 |